Warum Sie Ihren Mobilfunkvertrag nicht im Shop abschließen sollten – laut Verbraucherschützern
Verbraucherschützer raten davon ab, Mobilfunkverträge in einem Shop des Mobilfunkproviders abzuschließen. Stattdessen soll man sowohl Abschluss als auch Kündigung besser online erledigen.
Denn im Shop bestehe die Gefahr, dass den Kunden unerwünschte Konditionen aufgeschwatzt oder gar ganze Verträge untergeschoben werden. Davor warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und schreibt: “Immer häufiger berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von untergeschobenen Verträgen oder Konditionen, die vom ursprünglich besprochenen Angebot abweichen. Der Online-Abschluss eines Mobilfunkvertrags hat hingegen Vorteile”.
Vor allem ältere Menschen oder Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen seien laut den Verbraucherschützern benachteiligt. Gerade solche Verbraucher würden leichter unter Vertriebsdruck geraten und Verträge abschließen, deren Tragweite den Kunden nicht immer vollständig klar sei. „Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend“, so Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH.
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Unerwünschte Verträge würden untergeschoben
Im Laden würden Betroffenen mehrere Dokumente zur Unterschrift vorgelegt. Häufig sei nicht klar erkennbar, dass damit zusätzliche Mobilfunkverträge abgeschlossen werden. Manche Verbraucher würden glauben, lediglich eine Kündigung oder Tarifänderung zu unterschreiben. Tatsächlich würde es sich jedoch um einen neuen Vertrag oder zusätzliche SIM-Karten mit eigener Mindestlaufzeit handeln. Die daraus resultierenden finanziellen Folgen können erheblich sein. Plötzlich fallen mehrere monatliche Gebühren an, die ursprünglich gar nicht geplant waren.
Essenziell: Wer den Vertrag im Shop unterschrieben hat, hat in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. „Unterschrieben ist zunächst unterschrieben. Ohne Zeugen lässt sich später oft kaum beweisen, dass eine Täuschung vorlag“, erklärt Reinhardt.
Diese Regeln gelten bei Abschluss im Handy-Shop
Die Shop-Mitarbeiter müssen den Kunden vor Vertragsabschluss unter anderem ein Produktinformationsblatt bereitstellen, in dem die wichtigsten Tarifdetails wie Preis, Datenvolumen, Geschwindigkeit und Vertragslaufzeit übersichtlich dargestellt sind. Seit Dezember 2021 müssen Anbieter dem Kunden zusätzlich eine Vertragszusammenfassung aushändigen. Darin müssen auch individuelle Vereinbarungen, etwa Rabatte oder Sonderkonditionen, festgehalten werden. Bevor sie eine Vertragserklärung abgeben, sollten Verbraucher diese Dokumente unbedingt einsehen und prüfen, ob alle mündlichen Zusagen tatsächlich darin enthalten sind, raten die Verbraucherschützer.
Das raten Verbraucherschützer bei Vertragsabschluss im Shop
- Vertragsunterlagen niemals im Shop unterschreiben.
- Produktinformationsblatt und Vertragszusammenfassung verlangen, diese nach Hause mitnehmen, dort genau lesen und eine Kopie für die Unterlagen anfertigen.
- Zu wichtigen Vertragsgesprächen möglichst eine Vertrauensperson mitnehmen.
- Bei Kündigungen einen knappen Brief mit Vertragsnummer, Telefonnummer etc. zur Identifikation des Vertrages verfassen und persönlich bei der Filiale abgeben. Im Brief die Kündigungsbestätigung fordern.
- Nach Möglichkeit Mobilfunkverträge online abschließen.
So reagieren Sie richtig, wenn man Ihnen im Shop einen Vertrag untergeschoben hat
- Schriftlich widersprechen und den Vertrag wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.
- Den Anbieter kontaktieren, insbesondere die Zentrale des Netzbetreibers.
- Beweise sichern, etwa Vertragsunterlagen und Gesprächsnotizen.
- Verträge vorsorglich kündigen, um weitere Kosten zu begrenzen.
Vorteile des Vertragsabschlusses via Internet
Ganz anders stelle sich laut den Verbraucherschützern die Lage bei einem online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag dar. Diese Vorteile haben Sie nur online:
- 14 Tage Widerrufsrecht: Verträge können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
- Mehr Transparenz: Alle Kosten, Tarifdetails und Vertragsbedingungen sind vor dem Abschluss vollständig einsehbar.
- Zeit zum Prüfen: Verbraucher können Angebote in Ruhe vergleichen, statt sich unter Verkaufsdruck entscheiden zu müssen.
- Kündigungsbutton: Anbieter müssen online einen leicht zugänglichen Button zur Vertragskündigung bereitstellen.
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