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Regierung will digitale Fluggastabfertigung ermöglichen

Deutscher Bundestag - Startseite [Unofficial] June 26, 2026
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Der Bundestag stimmt am Freitag, 26. Juni 2026, nach 30-minütiger Aussprache über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Der Verkehrsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/6697(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch Anpassung des Luftverkehrsgesetzes, des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetz/EU sollen der Prozess der Fluggastabfertigung digitalisiert und damit die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere „auf freiwilliger Basis“ erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. Durch die Vorgaben im Luftverkehrsgesetz, im Passgesetz, im Personalausweisgesetz, im Aufenthaltsgesetz und im Freizügigkeitsgesetz/EU zur digitalen Fluggastabfertigung werde "im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, „sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden“. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat bittet laut seiner Stellungnahme (21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), im weiteren Gesetzgebungsverfahren um „Prüfung und Abbau der datenschutzrechtlichen Redundanzen“, vor allem im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten in Paragraf 19e Absatz 3 und 4 in der vorgesehenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Gleichzeitig bitten die Länder darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Gesetzgebungskompetenz bezüglich Reisedokumenten aus der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu prüfen. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung die Prüfung beim erstgenannten Punkt an. Was die Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenz angeht, so wolle man diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren „noch weiter präzisieren“, heißt es. (hau/25.06.2026)

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