Gesetzentwürfe zur Entlastung von Energiekosten
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June 11, 2026
Der Bundestag berät am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung über drei Gesetzentwürfe, die die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Die Entwürfe zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas (21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Erster Gesetzentwurf der AfD „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärt die AfD in ihrem ersten Gesetzentwurf (21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent, wie im zweiten Gesetzentwurf der AfD (21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert wird, würde der Fraktion zufolge zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. Dritter Gesetzentwurf der AfD In ihrem dritten Gesetzentwurf (21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt die Fraktion, die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt. Die Abgeordneten schreiben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. (bal/sas/vom/10.06.2026)
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