Weniger Bürokratie bei Gewerbeordnung und Verbrauchskennzeichnung
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June 11, 2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Oppositionsinitiativen abgelehnt Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem die Aufhebung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes verlangt. Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dagegen stimmten Union, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Die Grünen hatten gefordert, einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter in der Gewerbeordnung einzuführen und echten Bürokratieabbau für den Beruf der Immobilienverwaltung und -vermittlung sicherzustellen. Schließlich überwies der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen“ (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch das Gesetz werden „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat. Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe am Mittwoch, 10. Juni, im Wirtschaftsausschuss reduziert. Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem fällt die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 des Bundesbedarfsplangesetzes künftig. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen wurden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert. Zudem wurde auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ersatzlos gestrichen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine strengere Kontrolle der Ausgaben der deutschen Auslandshandelskammern. Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei den Auslandshandelskammern müssten sichergestellt werden, heißt es in dem Antrag, in dem die bisherigen Prüfungen der Kammern als unzureichend bezeichnet werden. Die Abgeordneten verweisen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle der Auslandshandelskammern, der Delegationen und der Repräsentanzen festgestellt habe. Die jährliche Förderung des Netzwerks der Auslandshandelskammern betrage nahezu 100 Millionen Euro und bestehe aus direkten Bundesmitteln sowie indirekten Bundesmitteln durch Aufträge der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), schreibt die Fraktion. Zu den Forderungen der Fraktion gehören neben strengeren Prüfungen der Jahresabschlüsse die Einführung von verbindlichen Obergrenzen und Richtlinien für Gehälter und Honorare von Mitarbeitern der Auslandshandelskammern, die aus Bundesmitteln finanziert werden. Bonuszahlungen bei einer Fremdfinanzierung mit Bundes-, EU- oder Landesmitteln seien grundsätzlich auszuschließen. Gehälter für ortsansässiges Personal müssten sich an marktüblichen lokalen Durchschnittsgehältern orientieren. Außerdem solle die finanzielle Förderung der Auslandshandelskammern reduziert werden. Die Bundesregierung solle außerdem dem Bundestag bis zum 30. Juni 2026 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen. (nki/hle/11.06.2026)
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