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Mobilfunk mit der Bundesnetz-App messen – so geht’s, das bringt es

Macwelt – News, Tipps und Tests von Apple-Experten [Unofficial] June 11, 2026
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Theoretisch können Sie mit der App ein handfestes Messprotokoll des Mobilfunks an Ihrem Ort erstellen und von Ihrem Anbieter eine Minderung der Abo-Gebühren verlangen. Doch praktisch hat die Bundesnetzagentur gegenüber den Betreibern recht viele Zugeständnisse gemacht, sodass nur in übelsten Funklöchern die Chance besteht, mit der App eine Leistungsminderung nachzuweisen. Dazu bestehen in der App recht viele technische Einschränkungen, welche die Überprüfung erschweren.

Die App verlangt etwa, dass das iPhone nicht mit zwei SIMs gleichzeitig eingerichtet ist, das ist noch nachvollziehbar. Die Messung kann überdies nicht laufen, wenn die Geschwindigkeit des Smartphones 4 Meter pro Sekunde (14,4 km/h) übersteigt. Auch der Energiesparmodus darf nicht eingeschaltet sein, die Messung scheitert ebenfalls, wenn das Handy in einer Hülle steckt.

Bei der Einrichtung müssen Sie selbst eingeben, ob Ihr iPhone gerade eine Hülle umhat oder nicht. Die Messungen werden nur im Freien vorgenommen, alle Anwendungen, die womöglich den Datenverkehr verursachen oder modifizieren, sollen deaktiviert sein. Dazu gehören auch VPN-Einstellungen, internationales Roaming oder Telefonieren während der Messung.

Das Messprotokoll umfasst maximal zwei Wochen. Innerhalb von diesen vierzehn Tagen sollen Nutzer an fünf unterschiedlichen Tagen von ein- bis sechsmal den Datendurchsatz messen. Ein Messtag ist erfolgreich abgeschlossen, wenn zumindest bei einer Messung die minimal erfolgreiche Geschwindigkeit im Upload und Download erreicht wird. Für den Nachweis eines nicht erfüllten Tarifversprechens, also wenn die Up- und Download-Geschwindigkeiten immer wieder unter dem Minimal-Niveau bleiben, sind pro Tag sechs Messungen notwendig. Zwischen der dritten und der vierten Messung sollen mindestens drei Stunden liegen, zwischen allen anderen Messungen jeweils fünf Minuten. Das Messprotokoll wird vorzeitig beendet, wenn an drei Tagen jeweils eine Messung den erforderlichen Niveau der Up- und Download-Geschwindigkeiten erreicht hat.

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Dazu sind die Mobilfunkprovider in den Städten und kleineren Orten verpflichtet, jeweils 10 bis 25 Prozent der beworbenen Geschwindigkeit zu erreichen, damit die Vertragsbedingungen als erfüllt gelten. Von den beworbenen 300 MBit/s im Download sollen 30 bis 75 MBit/s erreicht werden. Im Upload dann – wenige Mbits pro Sekunde.

Viel praktischen Nutzen wird die Breitbandmessungs-App einem einzelnen Anwender nicht bringen, hoffentlich fließen die erhobenen Daten in die Abdeckungskarten der Bundesnetzagentur.

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