BGH zu 1,35 Euro für Schufa-Auskunft: Kein Ersatzanspruch
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June 11, 2026
Karlsruhe (dpa) – Ein Gläubiger, der vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Schufa-Auskunft über den Schuldner einholt, kann die Kosten dafür nicht von diesem zurückverlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zu zwei Parallelverfahren aus Schleswig-Holstein. In den konkreten Fällen ging es um Schufa-Kosten in Höhe von 1,35 Euro und 1,61 Euro. Die beiden beklagten Personen hatten vereinbarte Gebühren für ihre Abfallentsorgung ... Mehr lesen
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