Bundesgericht: Klage gegen Kreuz Kehdingen unzulässig
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May 6, 2026
Leipzig/Stade (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Fährunternehmens gegen das geplante Autobahnkreuz Kehdingen der Küstenautobahn A20 als unzulässig eingestuft. Damit besteht für das Verbindungsstück der A20 mit der A26 südlich des neu entstehenden Elbtunnels im Landkreis Stade nun Baurecht. Dem Fährunternehmen habe die Klagebefugnis gefehlt, entschieden die Bundesrichter in Leipzig (Az.: BVerwG 9 A 9.25). Fährunternehmen fürchtet um ... Mehr lesen
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