14 von 15 Klauseln rechtswidrig - Ryanair verliert wieder mal vor Gericht
Austrian Wings - Österreichs Luftfahrtmagazin [Unofficial]
June 29, 2026
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Sozialministeriums mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen. Allen voran stand die Flughafen-Check-In-Gebühr in Höhe von 55 Euro, die Verbraucher am Flughafen verrechnet wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt: 14 von 15 Gebührenklauseln sind unzulässig. Es ist nicht die erste juristische Niederlage für den umstrittenen irischen Billigflieger.
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