Bundesverwaltungsgericht entscheidet: «Rollstuhlbomber» darf sich in der Schweiz frei bewegen
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April 15, 2026
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der als «Rollstuhlbomber» bekannte Osamah M. darf sich in der Schweiz frei bewegen. Neue Massnahmen seien nur bei frischen Hinweisen auf Terroraktivitäten möglich.
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