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Bundesverwaltungsgericht entscheidet: «Rollstuhlbomber» darf sich in der Schweiz frei bewegen

Blick: Nachrichten und Schlagzeilen aus der Schweiz und aller W… April 15, 2026
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der als «Rollstuhlbomber» bekannte Osamah M. darf sich in der Schweiz frei bewegen. Neue Massnahmen seien nur bei frischen Hinweisen auf Terroraktivitäten möglich.

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