E-Scooter: Bundesregierung verschärft Haftung – das müssen Sie jetzt wissen
Ob beim Sturz über einen falsch abgestellten E-Scooter oder bei einem Unfall im Straßenverkehr: Die Durchsetzung von Schadensersatz ist für Betroffene bei E-Scooter-Unfällen bislang oft kompliziert.
Genau hier will die Bundesregierung ansetzen und die Haftung für Elektrokleinstfahrzeuge neu regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 11. Juni 2026 im Bundestag erstmals beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Im Mittelpunkt steht eine sogenannte Halterhaftung, die vor allem Betreiber von E-Scooter-Verleihflotten stärker in die Verantwortung nimmt. Tipp: Die besten E-Scooter mit bis zu 70 Kilometer Reichweite.
Halter sollen künftig stärker in der Verantwortung stehen
Kern des geplanten Gesetzes ist die Einführung einer sogenannten Halterhaftung. Damit sollen künftig nicht nur Fahrer, sondern auch die Betreiber von E-Scooter-Verleihflotten stärker für Schäden einstehen.
Hintergrund ist die bisher oft schwierige Rechtslage: Bei Miet-E-Scootern sind Halter und Fahrer regelmäßig nicht identisch, weil die Fahrzeuge von Unternehmen bereitgestellt und von wechselnden Personen genutzt werden. Geschädigte haben es dadurch häufig schwer, überhaupt einen verantwortlichen Ansprechpartner zu identifizieren oder ein Verschulden nachzuweisen.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Sharing-Angebote bei den Betreibern liegen. Entsprechend sollen diese künftig auch stärker für die Risiken des Betriebs haften.
Fahrer sollen sich aktiv entlasten müssen
Auch für Nutzer von E-Scootern sind strengere Regeln vorgesehen. Künftig soll für Fahrer eine Haftung für sogenanntes vermutetes Verschulden gelten.
Das bedeutet: Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss künftig selbst nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ohne eine solche Entlastung würde eine Haftung bestehen bleiben. Damit kehrt sich die bisherige Beweislast in vielen Fällen faktisch um.
Im Ergebnis würden für Unfälle mit E-Scootern künftig weitgehend die gleichen Haftungsregeln gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen, etwa Autos.
Hintergrund: steigende Unfallzahlen
Der Gesetzgeber verweist zur Begründung auf deutlich gestiegene Unfallzahlen seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Jahr 2019.
Demnach stieg die Zahl der Unfälle mit E-Scootern von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Auch die Zahl regulierter Schadensfälle in der Versicherungswirtschaft nahm zu – von rund 1.150 Fällen im Jahr 2020 auf etwa 5.000 im Jahr 2023.
Besonders problematisch sei laut Bundesregierung die Beweislage für Geschädigte, insbesondere bei Miet-Scootern mit wechselnden Nutzern.
Bessere Chancen für Geschädigte
Bislang scheitern Schadensersatzansprüche häufig daran, dass ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden musste. Gerade bei Leih-E-Scootern ist dies oft schwierig, da Fahrer schwer zu ermitteln sind und Halter und Nutzer in der Regel nicht identisch sind.
Nach Ansicht der Bundesregierung sollen Geschädigte künftig leichter Ansprüche geltend machen können, da sich diese direkt an Halter beziehungsweise deren Versicherungen wenden können.
Gesetz noch nicht beschlossen
Wichtig für Verbraucher: Der Gesetzentwurf ist noch nicht in Kraft. Nach der ersten Lesung im Bundestag wird er nun in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten. Änderungen sind daher noch möglich.
Sollte die Reform beschlossen werden, hätte sie vor allem Auswirkungen auf Sharing-Anbieter und deren Versicherungen – aber auch auf Nutzer im Alltag.
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