So holen Sie sich mit Elster Geld vom Finanzamt zurück
Erstmals haben mehr Menschen ihre Steuererklärung elektronisch über Elster direkt beim Finanzamt abgegeben als mit einer herkömmlichen PC-Steuersoftware: 31 vor 27 Prozent. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom hervor.
Die Steuererklärung im Browser kostet nichts, man spart sich also jährliche Ausgaben zwischen 25 und 45 Euro für ein kommerzielles Programm. Zudem kann man ohne Installation sofort loslegen, auch auf dem Smartphone oder Tablet. Drittens bietet Elster einfachen Zugriff auf die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt), die das Ausfüllen und die Abgabe erleichtert.
Die Daten, die der Steuerverwaltung ohnehin vorliegen, werden dabei automatisch übernommen: Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld, Rentenbezüge, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Aufwendungen für Riester- oder Rürup-Verträge, vermögenswirksame Leistungen sowie Kapitalerträge inklusive Freistellungsauftrag. All das muss man dank VaSt nicht mehr manuell ausfüllen, das erledigt „Vater Staat”.
Andererseits hat der Staat kein originäres Interesse daran, seinen Bürgern individuelle Tipps zum Steuersparen zu geben, das würde schließlich seine Einnahmen schmälern. Genau das aber leisten die auch Steuersparprogramme genannten Tools von Wiso und Co. Bei durchschnittlich fast 1200 Euro Steuererstattung kann das Geld für die Software also gut investiert sein.
Abgabetermine für die Steuererklärung
Für die Abgabe der Steuererklärung über Elster gelten die üblichen Fristen. Wer zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, muss dies für das Veranlagungsjahr 2025 bis zum 31. Juli dieses Jahres erledigen. Wer einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe beauftragt, hat dazu bis Ende Februar 2027 Zeit. Freiwillige Einkommensteuererklärungen für 2025 können sogar bis zum Jahresende 2029 abgegeben werden.
In diesem Ratgeber erläutern wir, wie Sie mit Elster starten, die vorausgefüllte Steuererklärung laden, Daten aus dem Vorjahr importieren und Ihre sensiblen Finanzdaten sicher verwalten. Außerdem stellen wir zwei Elster-Apps fürs Smartphone sowie zwei Zusatzportale für einfache Steuerfälle und für Rentner vor. Am Schluss entscheiden Sie, ob das Steuerportal für Sie genügt oder eine „richtige” Steuersoftware doch die bessere Lösung darstellt – die gibt es nämlich sogar gratis.
Völlig neu ist zudem die Steuererklärung mit einem Klick am Handy. Diese ist für bestimmte Nutzergruppen ab 1. Juli 2026 möglich.
Elster: Voraussetzungen, erstes Log-in und Starten im Web
Für Elster benötigen Sie ein Benutzerkonto mit persönlicher Authentifizierung, das ist in wenigen Minuten erledigt. Im Portal klicken Sie auf „Benutzerkonto erstellen > Für eine Privatperson” und tragen dort Ihre steuerliche Identifikationsnummer vom letzten Steuerbescheid ein – nicht die Steuernummer. Dazu kommen Geburtsdatum, Mail-Adresse und ein frei wählbarer Benutzername.
Zum Erstellen des Elster-Benutzerkontos müssen Sie einmalig Ihre Identität nachweisen: entweder über einen Aktivierungsbrief an Ihre Meldeadresse oder schneller online mit Ihrem Personalausweis.
Peter Stelzel-Morawietz
Nun folgt die eigentliche Identitätsprüfung, die Sie per Briefzustellung oder sofort mithilfe des Personalausweises durchführen. Wir empfehlen Option zwei, dafür benötigen Sie neben dem Ausweis inklusive PIN ein Smartphone oder (!) ein Kartenlesegerät sowie die AusweisApp.
Nach Installation der App auf dem PC fahren Sie auf der Elster-Seite mit der Option „Mit der Online-Ausweisfunktion” fort, authentifizieren sich in der App über Ihren Ausweis und klicken auf dem Steuerportal („Zurück zum Anbieter”) auf „Weiter zum sicheren Login > Fortfahren mit Personalausweis”. Damit ist das Benutzerkonto eingerichtet, im Elster-Portal fahren Sie mit „Privatperson” fort und bestätigen die folgenden Hinweise.
Was etwas aufwendig klingt, ist im Prinzip einfach, in wenigen Minuten erledigt und auf dem Portal zur AusweisApp gut erklärt. Weitere Hilfe zu Elster mit Suchfeld, FAQ und Videoanleitungen finden Sie hier. Die übrigen Log-in-Optionen (Zertifikatsdatei, Signaturkarte usw.) übergehen wir bewusst.
Vorausgefüllte Steuererklärung enthält bereits wichtige Daten
Der Begriff „Vorausgefüllte Steuererklärung” klingt, als sei bereits alles beinahe fertig. Doch ganz so ist es in der Realität doch nicht. Dennoch ist die Funktion sinnvoll, weil man die automatisch übermittelten Daten nicht zusammentragen muss, keine Tippfehler machen kann und alles in den richtigen Feldern steht. Trotzdem sollten Sie die übermittelten Werte auf ihre Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Auf dem staatlichen Steuerportal muss man sich erst zurechtfinden. Dazu klicken Sie einmal die Rubriken links mit den jeweiligen Funktionen durch, das sorgt für den nötigen Über- und Durchblick.
Peter Stelzel-Morawietz
So geht’s: Für die vorausgefüllte Steuererklärung müssen Sie das Abrufverfahren aktivieren. Dazu loggen Sie sich bei Elster ein und klicken links auf „Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen”. Nun wählen Sie das Veranlagungsjahr und fahren mit „Weiter” fort. Der frühere Aktivierungscode per Post entfällt zwar, der Abruf der Bescheinigungen ist aber weiterhin erst am Tag nach der Anmeldung zum Abrufverfahren möglich.
Für die vorausgefüllte Steuererklärung müssen Sie erst das Abrufverfahren für die Belege aktivieren und diese anschließend – wie in der Abbildung dargestellt – abrufen.
Peter Stelzel-Morawietz
Um die vom Finanzamt übermittelten Daten abzuholen, klicken Sie im Elster-Portal auf „Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen > Starten”, wählen wieder das Jahr und bestätigen mit „Weiter”. Es dauert einen Augenblick, bis die Belege erscheinen. Dieser Abruf ist Voraussetzung für Ihre vorausgefüllte Steuererklärung, die Sie im Folgenden starten.
Erklärung ausfüllen, Daten prüfen und zum Finanzamt schicken
Nun klicken Sie unter „Mein Elster” unten auf den Button „Steuererklärung starten” und wählen als Jahr 2025 aus. Im nächsten Schritt könnten Sie theoretisch Ihre Daten aus dem Vorjahr übernehmen, beim ersten Mal funktioniert das naturgemäß nicht. Auch eine Im- oder Exportfunktion zwischen Elster und anderen Steuerprogrammen gibt es nicht.
So tragen Sie über den Link „Ohne Datenübernahme fortfahren” zunächst Ihren Namen und Ihre Steuer-ID ein. Der folgende Anlagenassistent hilft durch Beantwortung einiger Fragen bei der Auswahl der benötigten Anlagen: von der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen” bis hin zu möglichen Zusatzangaben. Damit werden die verfügbaren Daten in Ihre Steuererklärung übernommen.
Tipp : Sie können Anlagen auch später nachladen.
Nach dem Klick auf „Weiter” werden Sie aufgefordert, die vorausgefüllten Daten auf ihre Vollständigkeit zu prüfen – ergänzend müsste es heißen: und Richtigkeit. Prüfen Sie alle Werte bitte sorgfältig Seite für Seite, schließlich geht es um Ihr Geld. Am Schluss klicken Sie auf die Schaltfläche „Alles prüfen”, sie weist auf mögliche Fehler und fehlende Einträge hin.
Korrekturen nehmen Sie links über die Fehlerliste vor, danach zeigt Elster eine vorläufige Steuerberechnung, also meist eine Erstattung. Wie der errechnete Betrag zustande kommt, erfahren Sie über „Detaillierte Steuerberechnung”. Mit „Absenden” schicken Sie Ihre Steuererklärung an Ihr Finanzamt. Anschließend heißt es, auf den Bescheid zu warten.
Elster führt Sie durch die einzelnen Steueranlagen, bietet eine Option zum Sammeln der Belege (links) und berechnet nach Prüfung aller Eingaben die vorläufige Steuer (rechts).
Peter Stelzel-Morawietz
Hinweis: Ab sofort erhält jeder, der die Steuererklärung über das Elster-Portal oder anderweitig digital per Software einreicht, den Steuerbescheid standardmäßig auch nur noch digital.
Die Elster-Apps am Smartphone
Elster stellt zwei Apps für Android-Telefone und iPhones bereit. „Elster Secure” ermöglicht das schnelle Anmelden im Elster-Portal am PC und am Smartphone ohne Personalausweis oder Zertifikatsdatei. Einmal eingerichtet, genügt die Freigabe per Fingerabdruck oder Gesichtsscan ähnlich wie bei Banking-Apps oder Passwortmanagern.
Die Einrichtung und Freischaltung sind einfach, die App erklärt dies nach der Installation Schritt für Schritt. „Mein Elster+” als zweite App dient aktuell primär zum Sammeln von Belegen, indem man die Rechnungen von steuerrelevanten Anschaffungen fotografiert und direkt in das Elster-Portal hochlädt.
Peter Stelzel-Morawietz
Ab Juli soll die „Steuererklärung mit einem Klick” für erste Anwendergruppen auf dem Smartphone starten. Ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften erhalten eine fix und fertige Steuererklärung für 2025, die Sie – sofern Sie nichts ändern möchten – einfach bestätigen können. Die neue Funktion muss freigeschaltet werden, möglich ab sofort in „Mein Elster+”.
Cloudspeicher voll? Praktische Tipps zum Speichern der Belege
Häufig muss man beim Ausfüllen noch Unterlagen zusammensuchen oder anfordern, die Steuererklärung lässt sich noch nicht abschließen. Die Schaltfläche „Speichern und Formular verlassen” erlaubt es, später ohne Datenverlust fortzufahren. Auf die Option „Anlagen hinzufügen / entfernen” unten links wurde bereits hingewiesen. Darunter befindet sich der Button „Belege / Bescheinigungen”, über den Sie Belege aller Art sammeln und dem Finanzamt zur Verfügung stellen.
Weil die von Elster zur Verfügung gestellten 100 MByte Cloudspeicher schnell belegt sind, sollten Sie abfotografierte Belege vor dem Upload über die Windows-Fotoanzeige verkleinern. Dazu öffnen Sie eine Aufnahme in der PC-App, klicken oben auf die drei Punkte, danach auf „Bildgröße ändern” und ziehen den Schieberegler ganz nach links. „10 Prozent” reichen meist völlig aus, nach dem Speichern laden Sie das Dokument in Elster hoch.
Alternativ nehmen Sie das Dokument mit der Handykamera aus rund einem Meter Entfernung auf, beschneiden die Aufnahme passend am Smartphone und laden es über die App „Mein Elster+” direkt ins Steuerportal (siehe Kasten „Elster-Apps am Smartphone”). Große PDF-Dateien verkleinern Sie in PDF24 über die Funktion „PDF verkleinern”. Weil Ihre Steuerdaten niemanden etwas angehen, verwenden Sie dazu die PC-Software, nicht die Browser-App!
Fazit: Elster ist kein Ersatz für eine vollwertige Steuersoftware
Die Frage, ob Elster für Otto Normalbürger ausreicht oder sich doch die Ausgabe für ein Steuersparprogramm lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das staatliche Finanzportal funktioniert zuverlässig und erklärt sogar manches Formularfeld. Meist aber muss man wissen, wo was einzutragen ist.
Ein Interviewmodus, wie er in Steuersoftware üblich ist, fehlt hier und damit auch die intuitive Bedienung. Das soll das Portal „Einfach Elster Plus” verbessern (siehe Kasten „Zwei weitere Elster-Portale”).
Zudem gibt es, das liegt in der Natur der Sache, vom Staat keine echten Tipps zum (legalen) Steuersparen. Übersieht man hier auch nur 50 oder 100 Euro zum Abschreiben, ist der Gratis-Vorteil wieder dahin, zumal der Quasi-Dauertestsieger Buhl Wiso Steuer online meist weniger als 25 Euro kostet. Weil Elster zudem keine Option bietet, Daten aus anderer Software zu übernehmen, erschwert dies den Umstieg.
Zu einer Art Geheimtipp hat sich die Steuer-Applikation von Check 24 entwickelt. Die Gratis-Anwendung ist einfach zu bedienen, gibt Steuertipps und kann durchaus mit Bezahlprogrammen konkurrieren. Weil die App jedoch wie Elster im Browser läuft, entblößt man sich finanziell de facto gegenüber Check 24. Das Vergleichsportal versichert, diese Daten nicht für andere Zwecke zu nutzen, hofft aber, dass die Nutzer später weitere eigene Dienste nutzen.
Zwei Weitere Elster-Portale
Parallel zum Elster-Portal bietet die Finanzverwaltung mit „Einfach Elster Plus” eine einfacher zu bedienende Steuer-App. Die Webseite www.einfachelsterplus.de „führt Sie anhand verständlicher Fragen durch Ihre Steuererklärung”, heißt es in der Selbstbeschreibung. Sie richtet sich an Personen, die sich wenig mit Steuerfragen beschäftigen möchten. Auch dieses Portal prüft alle Eingaben automatisch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das Onlineportal „Einfach Elster Plus“ ist einfacher zu bedienen als die umfassende Elster-Seite und soll schneller zur fertig ausgefüllten Steuererklärung führen.
Peter Stelzel-Morawietz
Das zweite Portal „Einfach Elster” richtet sich ausschließlich an Rentner und Pensionäre. Für sie genügt häufig die vereinfachte Steuererklärung, da ihre Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits dem Finanzamt vorliegen. So bleiben nur wenige Fragen zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten zu beantworten. Für die Nutzung ist zuvor eine Zugangsnummer zu beantragen. Diese wird per Post zugeschickt.
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