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  "publishedAt": "2026-06-11T08:20:51.000Z",
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  "textContent": "Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,\n\nam 31. Mai wurde in der Gemeinde Altenholz ein Bürgerentscheid aufgrund eines am 30. Januar 2026 bei der Gemeinde eingegangenen Bürgerbegehrens durchgeführt. Dabei ging es um die Frage, ob der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 3. November 2025 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen aufgehoben werden soll. Um ein formales Ergebnis zu erzielen, hat der Gesetzgeber in der Gemeindeordnung (GO) folgende Rahmenbedingungen festgelegt:\n\nRichtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung, muss dieses innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses schriftlich mit der zur Entscheidung zu bringenden Frage eingereicht sein.\n\n\n\n**Ein Bürgerbegehren muss**\n\n  1. zu einem Aufstellungsbeschluss im Rahmen der Bauleitplanung, sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung, in Gemeinden bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 15 %,\n  2. bei allen anderen Bürgerbegehren in Gemeinden bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 10 %, der Stimmberechtigten unterschrieben sein.\n\n\n\nKommt es dann zu einem Bürgerentscheid, so ist bei einem Aufstellungsbeschluss gemäß § 16g Abs. 7 GO die gestellte Frage entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 30 % der Stimmberechtigten beträgt.\n\nEs haben nach dem festgestellten Ergebnis an der Abstimmung teilgenommen:\n\n  * 3.680 Abstimmungsberechtigte,\n  * davon sind ungültige Stimmen: 5\n  * JA Stimmen: 2.214\n  * NEIN Stimmen: 1.461\n\n\n\nAllerdings haben die Antragsteller (Bürgerinitiative Gegenwind) das Quorum der 30 % »JA«-Stimmen nicht erreicht.\n\nEs wären nötig gewesen: 2443 Stimmen. Die auf den Abstimmungsunterlagen gestellte Frage für den Bürgerentscheid wurde übrigens gleich am Anfang bei dem Einholen der Unterschriften festgelegt, durch ein Gespräch zwischen der Bürgerinitiative und der Kreisbehörde. Es ist nicht möglich die Frage einfach im Prozess zu ändern.\n\n45 % unserer Abstimmungsberechtigten haben an der Abstimmung teilgenommen. 55 % der Abstimmungsberechtigten haben nicht teilgenommen. Darüber zu spekulieren, warum 55 % nicht teilgenommen haben oder was sie damit bezwecken könnten, ist, als würde man in die Glaskugel gucken. Wie bei allen Wahlen/Abstimmungen spielt das auch bei unserem Bürgerentscheid keine Rolle. Wir müssen uns über Fakten unterhalten. In allen fünf Abstimmungsbezirken wurde sich für ein Aussetzen des Beschlusses über das Fortführen des Projektes Windenergie ausgesprochen. Zusammengefasst bleibt ein Ergebnis der Beteiligten, und dieses ist mit 60 % zu 40 % für ein Aussetzen des Verfahrens jedenfalls nicht knapp.\n\nDer Gesetzgeber sieht bei einem nicht Erreichen des Quorums oder einer Mehrheit der Antragsteller (Bürgerinitiative) vor, dass man sich das Ergebnis und den ursprünglich gefassten Beschluss noch einmal bewusst anschaut und über diesen ein zweites Mal beschließt. Der Gesetzgeber hat dies explizit in der GO unter §16g vorgesehen. In der Kommentierung ist dies auch bei Nichterreichen des Quorums benannt. Besonders hinzuweisen ist, dass zu Satz 1 (Bürgerentscheide rund um Bauleitplanung) genannt wird und nicht zu Satz 2 (andere Bürgerentscheide): »Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat die Gemeindevertretung oder der zuständige Ausschuss die Angelegenheit zu entscheiden.« In der Kommentierung der Gemeindeordnung ist der nachfolgende Satz notiert:\n»Damit soll erreicht werden, dass die in der öffentlichen Diskussion aus Anlass des Bürgerbegehrens vorgetragenen Argumente nochmals erörtert werden.«\n\nEs ist nicht zum Wohle der Gemeinde, wenn kurz nach einem Entscheid im Internet veröffentlicht wird oder Gespräche verlauten, dass ein Projekt durch einen Entscheid unter diesen Bedingungen möglicherweise einfach fortgeführt werden soll.\n\nVerantwortung bedeutet, dass sich die Fraktionen und die Bürgerinitiative nun an einen Tisch setzen und eine Lösung zum Wohle der Gemeinde finden. Der Bürgervorsteher und ich hätten gerne ein Gespräch dazu moderiert oder ein Konsultationsverfahren eingeleitet. Leider haben einige Fraktionsvorsitzende bzw. Fraktionen von einem vorgezogenen gemeinschaftlichen Gesprächstermin mit allen Beteiligten, für die zeitliche Planung der weiteren Verfahrensschritte und einen Austausch zwecks Nachlese, Abstand genommen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Termin mit allen Beteiligten zustande gekommen.\n\nFür unsere Gemeinde wünsche ich mir in allen Bereichen eine offene Gesprächskultur. Für weitere Fragen zu diesem Projekt kontaktieren Sie bitte meine Kollegin\n\n_Frau Zibull\n_ Tel: 0431 32 01-430\nE-Mail: m.zibull@altenholz.de\n\n\nGerne stehe ich Ihnen für Anmerkungen und Anregung zur Verfügung.\n\nHerzliche Grüße,\n_Ihr Bürgermeister Mike Buchau_ _\n_E-Mail:info@altenholz.de",
  "title": "Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist ein Auftrag zum Dialog"
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