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"publishedAt": "2026-06-10T10:58:44.000Z",
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"textContent": "Lieber Bürgerinnen, liebe Bürger,\n\nseit dem 30.04.2026 ist der Betrieb des Alten- und Pflegeheims am Ostpreußenplatz eingestellt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner mussten auf umliegende Einrichtungen ausweichen. Die Eigentümerin des Gebäudes beabsichtigt das Objekt zu veräußern. Im Bebauungsplan Nr. 24 ist dieser Bereich als Mischgebiet festgesetzt. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Objekt anderweitig zu nutzen. Das Grundstück liegt zudem im Städtebauförderungsgebiet Ortskern Stift. Gemäß dem derzeit gültigen Bebauungsplan und der Sanierungsrichtlinien (Lebendige Zentren) kann in dem Bereich des jetzigen Seniorenheims z. B. auch eine Nutzung für Wohnen, Geschäfte, Büro oder Gastwirtschaft durch die bestehende Festsetzung als Mischgebiet umgesetzt werden.\n\nIm Rahmen der Beratungen im Lenkungsausschuss Städtebauförderung und Sanierung Schulzentrum am 26.05.2026 wurde die Beibehaltung der Nutzung des Objektes als Seniorenheim befürwortet. Um dieses Ziel zu verfolgen, soll ein Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 beschlossen werden. Die Nutzung wird in dem Beschluss als Seniorenwohnen und Seniorenpflege festgelegt. Gleichzeitig muss gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen werden, um direkt nach dem Aufstellungsbeschluss bereits die Nutzung als Seniorenwohnen und Pflege sichern und andere Nutzungen ausschließen zu können. Die Veränderungssperre ist zeitlich befristet (2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit). Bei einer mehr als vierjährigen Veränderungssperre entsteht jedoch eine Entschädigungspflicht der Gemeinde. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist (Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 24). Die Veränderungssperre verhindert zudem auch einen Abriss von Gebäuden.\n\nAm 26.05.2026 hat der Lenkungsausschuss Städtebauförderung und Sanierung Schulzentrum daher der Gemeindevertretung empfohlen, durch einen Aufstellungsbeschluss, einschließlich einer Veränderungssperre, die Nutzung des Objektes als Seniorenheim am Ostpreußenplatz zu sichern. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde eingebracht. Die Gemeindevertretung berät dazu am 17.06.2026. Die Veränderungssperre ist eine Satzung und tritt daher nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.\n\nEine andere Nutzung als die Seniorenpflege und das Seniorenwohnen ist seitens Politik und Verwaltung weder gewünscht noch beabsichtigt.\n\nHerzliche Grüße,\n_Ihr Bürgermeister Mike Buchau_",
"title": "Informationen zum Seniorenhaus Ostpreußenplatz 33 in Stift"
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