15. Sitzung der Gemeindevertretung, Mittwoch, 18.03.
Liebe Altenholzerinnen, liebe Altenholzer,
am 18.03.2026 findet um 17.30 Uhr im Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz, Klausdorfer Straße 78 b, eine Sitzung der Gemeindevertretung aufgrund eines durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde für zulässig erklärten Bürgerbegehrens zum Thema »Windpark« statt. Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.11.2025 aufzuheben, der die Grundlage für eine Errichtung von Windkraftanlagen in dem beschlossenen Bereich in Altenholz ermöglicht. Aufgrund der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sind die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid gegeben. Für die Durchführung des Bürgerentscheides gilt eine Frist von drei Monaten seit der Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit.
In der Sitzung am 18.03.2026 haben sowohl die Vertretungsberechtigten des Bürgergehrens (die Bürgerinitiative Gegenwind Altenholz) wie auch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz die Gelegenheit, ihre Standpunkte zu erläutern. Ebenfalls in dieser Sitzung wird die Gemeindevertretung einen Beschluss fassen, ob der Aufstellungsbeschluss vom 03.11.2025 aufgehoben wird. Sollte die Gemeindevertretung die Aufhebung beschließen, entfällt die Grundlage für den Bürgerentscheid. Beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung nicht, werden im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt der Gemeindeabstimmungsausschuss gewählt und der Abstimmungstag festgelegt.
Wenn Sie Fragen zur Sitzung haben, wenden Sie sich an meine Kollegen Herrn Knuth oder Herrn Hackauf.
Gemeinde Altenholz Der Bürgermeister
_ _Herr Knuth _ _Tel: 0431 32 01-105 E-Mail: t.knuth@altenholz.de
Herr Hackauf _ _Tel: 0431 32 01-200 E-Mail: m.hackauf@altenholz.de
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