Stadtrechnungshof sieht keine Beeinflussung bei Heumarkt-Gutachten
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May 5, 2026
Rund um das HeumarktNeu-Projekt sind bisher alle Entwürfe vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als UVP-pflichtig erklärt worden. Der Stadtrechnungshof nahm sich ein von der MA 22 beauftragtes Gutachten vor, welches eine UVP für nicht notwendig hielt. Vor rund einem Jahr hatten Medienberichte noch eine mögliche Beeinflussung der Gutachterin geortet, der Stadtrechnungshof sieht das anders. WIEN/LANDSTRASSE. Nach wie vor herrscht rund um das geplante Großprojekt des Investor WertInvest am Heumarkt...
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