15.000 Euro für zwei Kärntner Gastronomie-Beschäftigte
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April 14, 2026
Nach einer fristlosen Entlassung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist wandten sich zwei Beschäftigte an die Arbeiterkammer Kärnten. Diese setzte eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro durch. KÄRNTEN. Ein klärendes Gespräch sollte Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz beseitigen. Doch statt einer Lösung erhielten eine Kellnerin und ein Kellner die fristlose Abfuhr. Ein Fehler, wie der Arbeitgeber später feststellen musste. Denn das Paar holte sich Hilfe von der Arbeiterkammer Kärnten, die eine...
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