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"textContent": "Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, mit dem Thema Künstliche Intelligenz befasst. Dazu lag den Parlamentariern ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (21/4594(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung (21/6407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen wurde. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Mit den Stimmen von Union und SPD bei Enthaltung von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion nahm das Parlament zudem auf Empfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung eine Entschließung zu dem Gesetz an. Darüber hinaus lehnte das Plenum jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Gesellschaftliche Risiken von KI-Systemen ernst nehmen\" (21/4758(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme\" (21/4759(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen – Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation fördern und digitale Souveränität stärken“ (21/2349(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Für die beiden Anträge der Linken stimmten auch die Grünen, während sich die Linksfraktion bei der Abstimmung über den Grünen-Antrag enthielt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in deutsches Recht umgesetzt. Dafür werden vor allem die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festgelegt. Die EU-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. Zentrale Rolle übernimmt dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur. Sie wird als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen ist. Zudem wird dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungiert. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme wird bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Anlauf- und Beschwerdestelle Darüber hinaus soll die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Gesetzentwurf. Neben Aufsicht und Koordinierung sind auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern. Ferner enthält das Gesetz Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, heißt es darin weiter. Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Millionen Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Millionen Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“. Änderungen im Digitalausschuss Im federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung wurden am Mittwoch, 10. Juni, noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen und die Annahme eine Entschließung beschlossen. Die Änderungen betreffen Präzisierungen, mit denen man unter anderem auf die Expertenkritik aus der Anhörung reagiert habe, wie Vertreter von Union und SPD ausführten. So habe etwa das Koordinierungszentrum bei der Bundesnetzagentur eine proaktivere Rolle erhalten, und es sei eine echte Evaluierung in zwei Stufen (erste Evaluation spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, zweite Evaluation spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten) verankert worden, mit der sich die Koalition verpflichte, nachzufassen. Stellungnahme des Bundesrates Als Unterrichtung (21/5143(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf vor. Darin äußert der Bundesrat eine Reihe von Prüfbitten und Änderungsvorschlägen. So bittet er unter anderem, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit es durch eine der vorgesehenen Regelungen „zum Aufbau einer Doppelstruktur bei der Aufsicht über den Einsatz von KI-Systemen bei Kreditinstituten kommen könnte, indem dort für KI-gestützte Systeme im Zusammenhang mit regulierter Finanztätigkeit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), für die übrigen KI-Systeme aber die Bundesnetzagentur zuständig ist“. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung schreibt, hat sie die Bitte des Bundesrates geprüft. Danach sei es nicht ersichtlich, dass es zum Aufbau einer Doppelstruktur bei der Aufsicht über den Einsatz von KI-Systemen bei Kreditinstituten kommen könnte, führt die Bundesregierung weiter aus. Zuständige Marktüberwachungsbehörde werde entweder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Bundesnetzagentur. Maßgebend sei insoweit, ob der Einsatz eines KI-Systems „in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit“ steht; dann werde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Dies werde „in den allermeisten Fällen eindeutig zu beantworten sein“, heißt es in der Gegenäußerung weiter. Die Risikostruktur eines KI-Systems, das bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eingesetzt wird, unterscheide sich grundlegend von einem System, das im Personalrecruiting verwendet wird. Grenzfälle würden in der Praxis voraussichtlich schnell geklärt werden können. „Eine Zuständigkeitsbündelung bei der BaFin würde diese sachliche Differenzierung aufgeben und die Behörde zwingen, Regelungsbereiche ohne Bezug zu ihrem Kernmandat der Finanzmarktaufsicht zu übernehmen“, fügt die Bundesregierung hinzu. Der Einsatz von KI allein rechtfertige keine Abkehr von bewährten Zuständigkeitsstrukturen. Entschließung verabschiedet Die verabschiedete Entschließung besagt, dass der Bundestag das Ziel des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes, einen innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Rahmen für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland zu schaffen, begrüßt. Die wirksame Umsetzung und Anwendung der EU-KI-Verordnung erfordere eine leistungsfähige, effiziente und einheitliche Marktüberwachung in Deutschland. Im Rahmen der föderalen Ordnung sei auch das Ziel eines „One-Stop-Shops“ weiterzuverfolgen. Da die Anwendung der KI-Verordnung und des Umsetzungsgesetzes fachlich komplex, dynamisch und mit gesellschaftlicher Komplexität verbunden sei, brauche es eine kontinuierliche, unabhängige sowie transparente Begleitung interdisziplinärer Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Vertretern der Praxis aus Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb werde sich der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung halbjährlich dazu mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beraten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Beratungsangebote der Bundesnetzagentur regelmäßig daraufhin zu überprüfen, wie effizient, wirksam und praxisnah sie sind. Dazu entwickele die Bundesnetzagentur geeignete Kennzahlen, um ihre Leistungen messbar zu machen und die Qualität der Beratung weiter zu verbessern. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/47589(Dokument, öffnet ein neues Fenster) erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollten nach dem Willen der Abgeordneten im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden. In dem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird. Hierzu sollten nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland sollte die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen. Zweiter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wendete sich in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/4759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmengesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum. Darin hatte sie die Regierung unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmengesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. Weiter forderten die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie rückwirkend) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung geahndet und unterbunden werden kann. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (21/2349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aufgefordert, das Umsetzungsgesetz für die europäische KI-Verordnung (AI Act) noch im Jahr 2025 zur Beratung in den Deutschen Bundestag zu geben. Die Abgeordneten wollten laut Antrag erreichen, dass „ausreichend Planstellen und Sachmittel für die als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle zu benennende Bundesnetzagentur“ eingerichtet werden und die Stellen zeitnah mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes besetzt werden. Die Fraktion forderte außerdem, dass die im Durchführungsgesetz vorgesehene Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer so ausgestaltet wird, dass ihre „unionsrechtlich gebotene Unabhängigkeit“ gewährleistet ist. Hierfür müsse ihre Organisation nach dem Vorbild des Digitale-Dienste-Gesetzes in einer eigenständigen Abteilung mit eigener Leitung verankert werden. Zugleich sollte geprüft werden, ob die Aufsicht über EU-Digitalgesetze unter dem Dach einer gemeinsamen Koordinierungsstelle gebündelt werden kann. Klarer im Durchführungsgesetz geregelt sehen wollten die Abgeordneten darüber hinaus auch die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde und anderen Aufsichtsbehörden. Dafür sei eine „gemeinsame digitale Plattform mit Verbindungsschnittstellen“ nötig, die eine kollaborative, effiziente und zielführende Aufsicht gewährleiste. Im Hinblick auf innovationsfördernde Maßnahmen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Open-Source-Community berücksichtigt werde, um „die Entwicklung transparenter, nachhaltiger und souveräner KI-Systeme zu fördern“. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung zudem auf, sicherzustellen, dass alle öffentlichen Einrichtungen notwendige Ressourcen, Infrastrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, um die Anforderungen der KI-Verordnung umsetzen zu können. (lbr/sto/11.06.2026)",
"title": "Ja zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz",
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