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Bundestag stimmt Steuerrechtsnovelle ohne Entlastungsprämie zu

Deutscher Bundestag - Startseite [Unofficial] June 11, 2026
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ (21/6002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/6392(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6395(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der dritten Beratung lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf ab. Dagegen stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf gleicht einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am 24. April beschlossen hatte, der aber am 13. Mai im Bundesrat gestoppt wurde. Der jetzt angenommene Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können. Darüber hinaus wird die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige aufgehoben. Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig. Durch die Neuregelung werden auch „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig. In „Tax Law Clinics“ werden unter Anleitung besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden. Außerdem ist in dem Gesetz eine Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen. Deren Beratungsbefugnis wird erweitert. Geändert wird auch das Gewerbesteuergesetz. Damit wird der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent angehoben. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen verlangt. Änderungen im Finanzausschuss Der Finanzausschuss nahm am 10. Juni noch eine Änderung am Koalitionsentwurf vor. Damit werden auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (21/1974(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bundestag bereits Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/6394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem erreichen, dass es Berufen wie geprüften Bilanzbuchhaltern erlaubt wird, bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen – für alle bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro – die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz zu erstellen, vorbereitende Abschlussarbeiten zu übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen. Zudem sollte der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer statt auf 280 Prozent auf 320 Prozent angehoben werden. (hau/bal/11.06.2026)

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