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"publishedAt": "2026-05-21T11:50:00.000Z",
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"textContent": "Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahlprüfung: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 229 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wegen Unbegründetheit zurückgewiesen und im Plenum eine entsprechende Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/5800(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einstimmig angenommen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Griechenlandhilfe: Ebenfalls einstimmig angenommen wurde ein Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur vorzeitigen Teilrückzahlung bilateraler europäischer Kredite des ersten Hilfsprogramms durch Griechenland (21/5863(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das BMF hatte beim Bundestag die Zustimmung zur vorzeitigen Tilgung bilateraler Kredite Griechenlands beantragt. Es handelt sich dabei um das erste Hilfsprogramm aus der europäischen Staatsschuldenkrise aus dem Jahr 2010, der Greek Loan Facility (GLF). Griechenland will nun 6,94 Milliarden Euro vorzeitig zurückzahlen. Dabei sollen 5,4 Milliarden Euro aus dem Liquiditätspuffer des Landes beim Euro-Rettungsfonds ESM stammen, also aus Krediten, die das Land vom ESM erhalten und dort als Reserve geparkt hat. Mit der geplanten Rückzahlung der GLF-Kredite sinkt die hellenische Schuldenquote um 2,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, heißt es in der Antragsbegründung. Insgesamt verzeichne das Land noch bilaterale GLF-Kredite in Höhe von 26,3 Milliarden Euro. Der deutsche Kreditanteil im Rahmen der GLF wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Garantie des Bundes vergeben, heißt es weiter. Der ausstehende KfW-Kredit betrage derzeit 7,6 Milliarden Euro. Mit der vorzeitigen Teilrückzahlung von 6,94 Milliarden Euro verringere sich der ausstehende KfW-Kredit am 15. Juni 2026 um rund zwei Milliarden Euro. Griechenland wolle dafür die Tilgungszahlungen in den ersten beiden Quartalen 2029 sowie für die Jahre 2033, 2034 und in den ersten beiden Quartalen 2035 aussetzen. Dafür habe Griechenland den Verzicht der Gläubiger auf die in der GLF vorgesehene proportionale Anrechnung vorzeitiger Rückzahlungen auf alle vereinbarten Rückzahlungen beantragt, schrieb das BMF. Petitionen: Das Parlament stimmt elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 245 bis 255 (21/5785(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5787(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5788(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5789(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5790(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5791(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5792(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5793(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5794(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5795(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Verbesserung der Finanzlage deutscher Kommunen Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung, der Bundestag solle beschließen, „die Finanzen der deutschen Kommunen zu verbessern“. Die finanzielle Situation vieler Kommunen sei besorgniserregend, schrieb der Petent. Sie seien daher oft nicht in der Lage, grundlegende Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen. Dies beeinträchtige die Qualität des Lebens in diesen Gebieten und behindere das Wachstum, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID 159220). Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 6. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Finanzen „als Material“ zu überweisen und sie den Landesparlamenten zuzuleiten. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Der Petitionsausschuss kann ausweislich der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung die vom Petenten geäußerte Sorge über die Finanzlage der Kommunen durchaus nachvollziehen. Schließlich ermögliche deren auskömmliche finanzielle Situation erst eine angemessene kommunale Daseinsvorsorge als Voraussetzung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Ausgaben für Sozialleistungen treiben die Kosten nach oben Nach den in den Jahren 2012 bis 2022 durchgängig erzielten Finanzierungsüberschüssen habe sich im Jahr 2023 die kommunale Finanzlage verschlechtert und 2024 weiter verschärft, heißt es in der Vorlage. Mit einem Defizit von rund 24,8 Milliarden Euro sei das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht worden. Die Ausgaben der Kommunen seien deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. „Besonders die Ausgaben für Sozialleistungen trieben die Kosten nach oben, während die Steuereinnahmen nur moderat zulegten“, schreibt der Petitionsausschuss. Festzuhalten sei aber auch, dass laut der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die Kommunen staatsorganisatorisch den Ländern zugeordnet seien. „Es obliegt daher in erster Linie diesen, den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zu gewähren und bei finanziellen Schwierigkeiten oder bestimmten Bedarfen zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen“, machen die Abgeordneten deutlich. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen Der Bund, so heißt es weiter, trage jedoch weiterhin politische Verantwortung für die finanzielle Lage der Kommunen. Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung sei ein neuer Artikel 143h in das Grundgesetz eingefügt worden, der unter anderem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund gesetzt hat. Auch habe der Bund ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro errichtet, aus dem den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und ihren Kommunen zur Verfügung gestellt würden. Im Bereich der Altschuldenproblematik sei vorgesehen, „dass sich der Bund an Maßnahmen der Länder beteiligt, die ihre Kommunen durch die Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/bal/21.05.2026)",
"title": "Abschließende Beratungen ohne Aussprache",
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