Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer wird beraten
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May 7, 2026
Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals berät. Für die erste Lesung sind 60 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Entwurf dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast in Länder der Gruppe eins von 15,53 auf 13,03 Euro sinken, in Länder der Gruppe zwei von 39,34 auf 33,01 Euro und in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. (bal/hau/06.05.2026)
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