{
  "$type": "site.standard.document",
  "bskyPostRef": {
    "cid": "bafyreibpb6fvn6jvxolfphyqo47bjcva3eqyy5cghpbc2zli33btoeauzi",
    "uri": "at://did:plc:hqtpvyxw4kbby4xmn2oqtubf/app.bsky.feed.post/3mgbycmcu42m2"
  },
  "coverImage": {
    "$type": "blob",
    "ref": {
      "$link": "bafkreibqrsxmajk4tyya4ry5wziuxuopw5cyg2l4lsqydqjptrkk76bvde"
    },
    "mimeType": "image/jpeg",
    "size": 33990
  },
  "path": "/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-eeg-1151178",
  "publishedAt": "2026-03-05T01:52:00.000Z",
  "site": "https://www.bundestag.de",
  "textContent": "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages debattieren am Donnerstag, 5. März 2026, über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag mit dem Titel \"Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) vorgelegt und will über einen weiteren Antrag mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ (21/2724) abstimmen lassen. Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4391 Buchstabe a). Der Antrag zum Netzpaket soll im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/2724), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“. Das Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/eis/04.03.2026)",
  "title": "Anträge zum Netzpaket, zur Wärmewende und zu erneuerbaren Energien",
  "updatedAt": "2026-03-05T01:52:00.000Z"
}