Familiennachzug: Warnung vor Mehrkosten
oesterreich.ORF.at [Unofficial]
February 15, 2026
Wird ein Antrag eines Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten auf Familienzusammenführung abgelehnt, ist derzeit das Bundesverwaltungsgericht für die Beschwerde zuständig. Diese Aufgabe soll künftig zu den Landesverwaltungsgerichten wandern – ohne zusätzliche Ressourcen. Und das ist nur ein Grund, warum Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner keine Freude damit hat.
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