External Publication
Visit Post

Familiennachzug: Warnung vor Mehrkosten

oesterreich.ORF.at [Unofficial] February 15, 2026
Source
Wird ein Antrag eines Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten auf Familienzusammenführung abgelehnt, ist derzeit das Bundesverwaltungsgericht für die Beschwerde zuständig. Diese Aufgabe soll künftig zu den Landesverwaltungsgerichten wandern – ohne zusätzliche Ressourcen. Und das ist nur ein Grund, warum Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner keine Freude damit hat.

Discussion in the ATmosphere

Loading comments...